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ENTEMİZİ.COM REGELN FÜR DIE ANGEBOTSABGABE (Verbindliche Bestimmungen)

Geltungsdatum: 11.10.2023


1. Rechtliche Natur und Anwendungsbereich

1.1. Diese Regeln legen die verbindlichen Bestimmungen fest, an die sich der Dienstleister beim Prüfen von Anfragen und beim Abgeben von Angeboten auf EnTemizi.Com (die „Plattform“) zu halten hat; sie bilden einen integralen Bestandteil der Dienstleister-Vereinbarung.

1.2. Vor der Angebotsabgabe werden Informationen über einen standardisierten Fragenkatalog erhoben; die Plattform stellt keine Notiz-/Freitextfelder und keinen internen Nachrichtendienst bereit.

1.3. Die Kommunikation erfolgt nicht über die Plattform. Sobald der Dienstleistungsempfänger eine Auswahl trifft und die Telefonnummern gegenseitig sichtbar werden, klären die Parteien die Details direkt untereinander.


2. Begriffsbestimmungen

2.1. Anfrage: Das über den Fragenkatalog der Plattform erstellte Leistungsbegehren des Dienstleistungsempfängers.

2.2. Visuelle Materialien: Fotos und/oder Videos, die der Dienstleistungsempfänger optional hochladen kann.

2.3. Angebot: Der vom Dienstleister über die strukturierten Felder der Plattform zur Anfrage abgegebene Preis und die übrigen Auswahlangaben.


3. Eignung und Befähigung

3.1. Der Dienstleister gibt Angebote nur auf Anfragen ab, die seiner Expertise, seinem Personal/Equipment, Ort und Zeitplan entsprechen.

3.2. Ein Angebot wird nicht abgegeben, wenn erforderliche Chemikalien/Arbeitsmittel fehlen, rechtliche oder Arbeitsschutz-/Gesundheitsanforderungen nicht erfüllt werden können oder Termin/Ort unzumutbar sind.


4. Prüfung der Anfragedaten und visuellen Materialien

4.1. Der Dienstleister hat alle Fragen und Optionen der Anfrage vollständig zu prüfen.

4.2. Vorhandene visuelle Materialien sind sorgfältig zu prüfen; sie dienen lediglich der Veranschaulichung und unterstützen hilfsweise bei der Umfangsabschätzung.

4.3. Das Hochladen visueller Materialien ist freiwillig; aus Gründen der Privatsphäre kann darauf verzichtet werden. Das Fehlen von Bildern rechtfertigt keinesfalls eine unrealistische Bepreisung.

4.4. Visuelle Materialien dürfen ausschließlich zur Angebotsbewertung genutzt werden; Herunterladen, Vervielfältigen, Teilen, Weiterverwenden sowie die Nutzung in Portfolio/Promotion bedürfen der ausdrücklichen Einwilligung des Dienstleistungsempfängers.

4.5. Immaterialgüterrechte und personenbezogene Daten in visuellen Materialien sind zu schützen; die Weitergabe sensibler Inhalte (Gesichter, Minderjährige, Adressen/Kennzeichen usw.) an Dritte ist strikt untersagt.

4.6. Die Plattform übernimmt keine Gewähr für Richtigkeit oder Aktualität visueller Materialien; der endgültige Leistungsumfang ist nach der Auswahl von den Parteien direkt zu bestätigen.


5. Verbindlichkeit und Form des Angebots

5.1. Angebote werden ausschließlich über die strukturierten Felder der Plattform abgegeben; es gibt kein Freitext-/Kommentarfeld.

5.2. Das Angebot wird durch korrekte Auswahl der relevanten Felder erstellt, u. a. Gesamtpreis, (sofern verfügbar) geschätzte Dauer, Teamgröße, Materialien inklusive/exklusive sowie Zusatzleistungen.

5.3. Das Angebot muss den in der Anfrage angegebenen Umfang realistisch abdecken und ist verbindlich. Lockangebote mit anschließender Preiserhöhung (bait-and-switch) sind strikt untersagt.


6. Preisgestaltung und Transparenz

6.1. Wenn die Anfrage Bedingungen wie starke Verschmutzung, Bauschluss-/Nachbau-Reinigung, starke Kalk/Rost-Belastung, zusätzliche Etage/Fläche kennzeichnet, hat das Angebot diese Bedingungen einzupreisen.

6.2. Der Preis ist auf Grundlage der Anfragedaten und (falls vorhanden) visueller Materialien so festzulegen, dass keine Überraschungen entstehen.

6.3. Die Pflicht zur Ausstellung von Rechnung/Quittung sowie der Hinweis, ob MwSt. enthalten/ausgeschlossen ist, sind über die entsprechenden Felder korrekt anzugeben.


7. Terminierung und Arbeitsdisziplin

7.1. Pünktlichkeit ist wesentlich. Bei absehbarer Verspätung informieren sich die Parteien nach der Auswahl innerhalb angemessener Zeit telefonisch.

7.2. Arbeitsplan und Ankunftsfenster werden nach der Auswahl direkt zwischen den Parteien bestätigt.


8. Leistungsänderung und Zusatzarbeiten

8.1. Grundsatz ist die leistungsgemäße Erfüllung gemäß Anfrage.

8.2. Zusätzliche Bedürfnisse nach der Auswahl dürfen nur bei gegenseitigem Einvernehmen umgesetzt werden; zusätzliche Zeit/Preis werden zwischen den Parteien vereinbart.

8.3. Nicht genehmigte Zusatzarbeiten werden nicht ausgeführt.


9. Kommunikationsverfahren (zwingende Regel)

9.1. Die Plattform bietet keine Messaging-, Notiz- oder Freitextfunktion; Kommunikation kann darüber nicht erfolgen.

9.2. Nach der Auswahl werden die Telefonnummern sichtbar; sämtliche Details sind plattformextern in direkter Kommunikation zu klären.

9.3. Die Plattform ist keine Partei von Gesprächen, Zusagen oder Vereinbarungen zwischen den Parteien.


10. Sicherheit, Privatsphäre und Arbeitsschutz

10.1. Die Privatsphäre in Wohn-/Geschäftsräumen ist zu achten; kein Zugang zu verschlossenen/privaten Bereichen ohne Erlaubnis.

10.2. Bei Chemikalien sind Herstellerangaben und Arbeitsschutz-/Sicherheitsregeln strikt zu befolgen; riskante Mischungen sind verboten.

10.3. Visuelle Materialien und personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Bewertung der betreffenden Anfrage verarbeitet; es gilt das türkische Datenschutzrecht (KVKK) sowie die Datenschutzhinweise der Plattform.


11. Bewertungs- und Rezensionsethik

11.1. Eigenbewertungen, incentivierte/entgeltliche Bewertungen, Identitätsanmaßung und organisierte Manipulationen sind verboten.

11.2. Bewertungen dürfen erbeten werden, ohne Druck auszuüben oder starre Textbausteine vorzugeben.


12. Schutz der Plattform und Reputation

12.1. Versuche, Prozesse der Plattform zu umgehen oder Zahlungsflüsse außerhalb der Plattform zu verlagern, sind untersagt.

12.2. Falsche/irreführende Aussagen über EnTemizi.Com sind unzulässig; wahre und verhältnismäßige Kritik nach Treu und Glauben ist zulässig.


13. Verstoß und Sanktionen

13.1. Bei Verstößen kann die Plattform geeignete Maßnahmen ergreifen, einschließlich Verwarnung → Sichtbarkeitsbeschränkung → vorübergehende/dauerhafte Suspendierung; bei schweren/wiederholten Verstößen können rechtliche Schritte eingeleitet werden.

13.2. Bei Widersprüchen zwischen diesen Regeln und der Dienstleister-Vereinbarung geht die spezielle Regelung vor; sofern nicht anders bestimmt, gelten die aktuellsten auf der Plattform veröffentlichten Texte.


14. Inkrafttreten und Änderungen

14.1. Diese Regeln treten am 11.10.2023 in Kraft; die aktuelle Fassung ist auf der Plattform veröffentlicht.

14.2. Aus Gründen der Sicherheit/Compliance kann die Plattform diese Regeln ändern; Änderungen gelten mit Veröffentlichung als wirksam.